Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – IT Wesemann, Soltau

Stand: Januar 2026


1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der IT Wesemann, Einzelunternehmen, Inh. Sonja Wesemann, Soltau, sowohl gegenüber Privatkunden als auch Firmenkunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Leistungen
IT Wesemann erbringt insbesondere folgende Dienstleistungen:

  • IT-Support und Wartung

  • Netzwerkinstallation und -konfiguration

  • Datenrettung

  • Cloud-Dienste (Webhosting)

3. Leistungsumfang / Zusatzleistungen

  1. Im IT-Support enthalten sind Fehlerbehebung, Software-Updates und Standardwartungen innerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten.

  2. Zusatzleistungen, insbesondere Sonderinstallationen, Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten oder besondere Konfigurationen, werden gesondert berechnet.

4. Vertragsabschluss

  1. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch IT Wesemann zustande. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

  2. Angebote haben in der Regel eine Gültigkeit von 5 Tagen ab Ausstellungsdatum. Änderungen bei stark schwankenden Hardware- oder Materialpreisen bleiben vorbehalten.

5. Preise, Testpauschale und Zahlungsbedingungen

  1. Firmenkunden erhalten eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 5 Tagen ab Rechnungsdatum.

  2. Privatkunden zahlen bei Abholung bar oder mit EC-Karte. Bei außer Haus Terminen erhalten auch Privatkunden eine Rechnung mit 5 Tagen Zahlungsziel.

  3. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  4. Für Diagnose-, Prüf- oder Fehleranalysearbeiten wird eine Testpauschale von 40,00 € inkl. MwSt. erhoben.

  5. Bei Beauftragung der Reparatur oder Leistung wird die Testpauschale vollständig verrechnet.

  6. Fernwartungsleistungen werden mit 12,00 € inkl. MwSt. je angefangene 10 Minuten berechnet und in Rechnung gestellt.

  7. Zusatz- oder Änderungsleistungen werden nach Aufwand berechnet.

  8. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz sowie Mahngebühren erhoben werden.

  9. IT Wesemann behält sich vor, Preise aufgrund von Inflation oder steigenden Energie-, Lizenz-, Material- oder Personalkosten künftig anzupassen. Preisänderungen gelten ausschließlich für zukünftige Leistungen.

6. Pflichten des Kunden / Mitwirkungspflichten

  1. Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung notwendigen Zugänge, Informationen und Voraussetzungen zur Verfügung.

  2. Passwörter, Lizenzen und sonstige erforderliche Daten sind rechtzeitig bereitzustellen.

  3. Der Kunde ist selbst für eine regelmäßige Datensicherung verantwortlich. IT Wesemann übernimmt keine Haftung für Datenverluste.

7. Reaktionszeiten / Servicezeiten
Supportanfragen werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen bearbeitet. Garantierte Reaktionszeiten bestehen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

8. Haftung für Drittsysteme / externe Dienste

  1. IT Wesemann haftet nicht für Software, Hardware oder Systeme von Drittanbietern.

  2. Für Ausfälle oder Datenverluste durch externe Cloud-, Hosting- oder Internetdienste wird keine Haftung übernommen.

9. Haftung

  1. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

  2. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

  3. Keine Haftung besteht für Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder Änderungen durch Dritte.

10. Gewährleistung

  1. Für Hardware gilt die gesetzliche Gewährleistung.

  2. Für Softwareinstallationen, Dienstleistungen, IT-Support, Netzwerkinstallationen, Datenrettung und Cloud-Dienste wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

11. Vertraulichkeit
IT Wesemann verpflichtet sich, alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln.

12. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von IT Wesemann.

13. Leistungszeit
Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.

15. Newsletter

  1. IT Wesemann bietet einen Newsletter mit Informationen zu Leistungen, Angeboten und technischen Hinweisen an.

  2. Der Newsletter wird nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers versendet.

  3. Die erhobenen Daten werden ausschließlich für den Newsletterversand genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

  4. Die Abmeldung ist jederzeit über einen Abmeldelink oder per E-Mail möglich.

  5. Nach Abmeldung werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

16. Kündigung von Lizenzen und laufenden Diensten

  1. Kündigungen von Lizenzen, Abonnements oder laufenden IT-Dienstleistungen (z. B. Software-Lizenzen, Cloud- oder Hosting-Dienste) werden ausschließlich in schriftlicher Form akzeptiert.

  2. Die Kündigung kann per Post oder per E-Mail erfolgen. Mündliche Kündigungen, insbesondere telefonisch oder vor Ort, sind unwirksam.

  3. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung bei IT Wesemann.

  4. Sofern keine abweichende vertragliche Regelung besteht, gelten die mit dem jeweiligen Lizenz- oder Dienstanbieter vereinbarten Kündigungsfristen.

  5. Bereits angefallene Kosten bis zum Wirksamwerden der Kündigung bleiben vom Kunden zu tragen.

17. Securepoint AntiVirus Pro – Lizenzbedingungen

  1. Mit dem Erwerb oder Kauf von Securepoint AntiVirus Pro über IT Wesemann erkennt der Kunde die Lizenzbedingungen und Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) von Securepoint an.

  2. Die Lizenzlaufzeit beträgt jeweils 1 Jahr ab Aktivierung.

  3. Die Lizenz verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.

  4. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen vor Ablauf der aktuellen Lizenzperiode.

  5. Kündigungen müssen schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen (siehe §16).

  6. Kosten für die Verlängerung werden gemäß den zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Preisen berechnet.

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Soltau. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

19. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

20. Nichtabholung von Geräten / Testpauschale

  1. Nicht abgeholte Geräte gelten nach 6 Wochen nach Benachrichtigung als nicht abgeholt.

  2. IT Wesemann ist berechtigt, diese zu verwerten oder fachgerecht zu entsorgen.

  3. Lager- oder Entsorgungskosten können berechnet werden.

21. Stand der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben den Stand Januar 2026.
Änderungen bleiben vorbehalten und werden rechtzeitig bekannt gegeben.